.....diese Seite befindet sich zur Zeit noch in Bearbeitung und wird in Kürze für Sie aktualisiert!
.....diese Seite befindet sich zur Zeit noch in Bearbeitung und wird in Kürze für Sie aktualisiert!
Bitte beachten Sie die seit dem 25.08.2021 gültige neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen.
Diese richtet sich nach der 3-G-Regelung und erfordert unbedingt(!!!) einen Nachweis über:
Impfung oder Genesung oder Test*
* (PCR max. 48 Std, PoC-Antigen-Schnelltest max. 24 Std.)
Ohne einen entsprechenden Nachweis über eine der genannten Gegebenheiten sind aktuell keine Medizinischen Dienstleistungen (Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktik) möglich.
Dies gilt so lange, bis die Inzidenz wieder unter 50 gesunken ist und damit die definierte Warnstufe 1 beendet ist oder der Gesetzgeber etwas anderes anordnet. Wir möchten Sie bitten, die Entwicklung und aktuellen Verordnungen auch selbst zu verfolgen.
Bitte helfen Sie alle mit, damit wir diese Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen gemeinsam hinter uns lassen!
Vielen Dank!
Ihr Praxisteam